Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) entsteht für viele Unternehmen eine bislang unbekannte Dringlichkeit: Informationssicherheit ist nicht mehr nur eine freiwillige Schutzmaßnahme, sondern wird zur regulatorischen Verpflichtung. Der Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie ist deutlich weiter gefasst als bei ihrem Vorgänger. Nicht nur klassische KRITIS-Unternehmen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen, Zulieferer und digitale Dienstleister fallen unter die neuen Anforderungen – viele davon zum ersten Mal.
NIS2 verlangt mehr als nur punktuelle technische Schutzmaßnahmen. Gefordert wird ein umfassendes Risikomanagement im Bereich der Informationssicherheit – eingebettet in eine Governance-Struktur, die Verantwortung klar zuweist und Vorfälle transparent macht. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist kein Selbstzweck: Die Behörden erhalten weitreichende Kontrollbefugnisse und können bei Verstößen empfindliche Sanktionen verhängen. Unternehmen, die nicht handeln, setzen sich finanziellen, rechtlichen und reputativen Risiken aus.
Der Anwendungsbereich von NIS2 umfasst insgesamt 18 Sektoren – darunter Gesundheitswesen, Transport, Energie, Abfallwirtschaft, digitale Infrastrukturen, Maschinenbau und öffentliche Verwaltung. Entscheidend ist nicht nur die Branche, sondern auch die Unternehmensgröße: Bereits ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz kann die Richtlinie greifen.
Hinzu kommen Zulieferer und Dienstleister kritischer Infrastrukturen, die über Umwege zu „systemrelevanten“ Akteuren werden – oft ohne es zu wissen. Unternehmen müssen daher genau prüfen, ob sie von NIS2 betroffen sind, und welche konkreten Verpflichtungen sich daraus ergeben. Diese Prüfung kann nicht ausgelagert oder aufgeschoben werden – sie ist zentraler Bestandteil der Rechenschaftspflicht.
Kernstück der Richtlinie ist ein systematisches Risikomanagement für Cyber- und Informationssicherheit. Unternehmen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu etablieren, um die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität ihrer Systeme zu sichern. Dazu gehören unter anderem:
Im Gegensatz zur DSGVO, bei der Bußgelder häufig medial diskutiert, aber selten voll ausgeschöpft wurden, sind die Sanktionsmechanismen bei NIS2 deutlich schärfer gefasst. Insbesondere bei wiederholten oder groben Verstößen drohen Sanktionen in Millionenhöhe – zusätzlich zu Reputationsverlusten und potenziellen Haftungsfragen für Geschäftsleitungen.
Die w2 Beratungsgesellschaft mbH begleitet Ihr Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung der NIS2-Vorgaben. Unser Ansatz beginnt mit einer umfassenden GAP-Analyse, die den aktuellen Stand der Informationssicherheit in Ihrem Haus objektiv bewertet. Auf dieser Basis entwickeln wir gemeinsam einen realistischen Fahrplan zur Umsetzung – abgestimmt auf Ihre Organisation, Ihre Branche und Ihre Ressourcen.
Wir helfen beim Aufbau oder der Weiterentwicklung eines ISMS nach ISO/IEC 27001, bei der Schulung Ihrer Mitarbeitenden, der internen Rollenzuweisung, dem Aufbau von Meldeprozessen und der Vorbereitung auf behördliche Anforderungen. Dabei legen wir besonderen Wert auf pragmatische Lösungen, die funktionieren – und nicht nur auf dem Papier bestehen.
Unsere Beratung erfolgt vor Ort oder remote – in enger Abstimmung mit Ihren Fachabteilungen und der Geschäftsführung. Wir bringen nicht nur methodisches Know-how mit, sondern auch tiefes Verständnis für die branchenspezifischen Herausforderungen, mit denen unsere Mandanten täglich konfrontiert sind.
NIS2 Compliance ist keine rein regulatorische Übung. Wer sich ernsthaft mit den Anforderungen auseinandersetzt, profitiert von mehr Klarheit über die eigenen Risiken, von effizienteren Prozessen und von höherem Vertrauen bei Partnern, Kunden und Behörden. In vielen Fällen ist der NIS2-Prozess ein Einstieg in eine professionelle Informationssicherheitsstrategie – mit dauerhaftem Mehrwert über die gesetzliche Verpflichtung hinaus.
Insbesondere mittelständische Unternehmen können mit einem strukturierten, aber skalierbaren Ansatz die Grundlage für zukünftige Zertifizierungen (z. B. ISO 27001) oder für weitere Compliance-Anforderungen (z. B. DORA) schaffen. Die Umsetzung lohnt sich – nicht nur, weil sie vorgeschrieben ist, sondern weil sie Sicherheit, Professionalität und Zukunftsfähigkeit sichtbar macht.
Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist eine Herausforderung – aber auch eine Chance. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, schaffen Rechtssicherheit, reduzieren Risiken und positionieren sich als verlässlicher Akteur im digitalen Raum.
Die w2 Beratungsgesellschaft mbH steht Ihnen als erfahrener und unabhängiger Partner zur Seite. Wir vereinen technische und rechtliche Kompetenz, denken strategisch und handeln pragmatisch. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre NIS2-Compliance sicher, effizient und strukturiert gestalten.