KRITIS & § 8a BSIG – Sicherheit und Nachweisfähigkeit für Betreiber kritischer Infrastrukturen

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) stehen vor einer wachsenden Verantwortung: Sie sichern die Grundversorgung der Bevölkerung – ob in der Energie- und Wasserversorgung, im Gesundheitswesen, in der Transportlogistik oder der digitalen Infrastruktur. Ein Ausfall dieser Systeme hätte gravierende Folgen für Gesellschaft, Staat und Wirtschaft.

Dementsprechend hoch sind die gesetzlichen Anforderungen an deren IT-Sicherheit. Mit § 8a des BSI-Gesetzes (BSIG) schreibt der Gesetzgeber vor, dass KRITIS-Betreiber angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme zu treffen haben – und dies regelmäßig nachweisen müssen.

Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder und die Aberkennung des Betreiberstatus, sondern auch Reputationsschäden, Vertragskündigungen und eine eingeschränkte Marktteilnahme.

Gesetzlicher Rahmen und Anforderungen

§ 8a BSIG verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu, ihre IT-Systeme, -Komponenten und -Prozesse so abzusichern, dass Störungen von IT-basierten Dienstleistungen mit erheblicher Bedeutung für das Gemeinwesen verhindert werden. Dies betrifft nicht nur offensichtliche Systeme wie Steuerzentralen oder Serverinfrastruktur, sondern auch betriebliche Abläufe, Lieferantenanbindung und Notfallorganisation.

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Pflicht, mindestens alle zwei Jahre eine Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Nachweis über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorzulegen. Dieser Nachweis kann durch ein entsprechendes Prüfverfahren, etwa ein Audit oder eine Prüfbescheinigung, erfolgen.

Ergänzt wird die Pflicht durch branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S), sofern diese vom BSI anerkannt wurden. Unternehmen müssen sich also nicht nur mit allgemeinen Sicherheitsanforderungen, sondern auch mit den spezifischen Anforderungen ihrer Branche auseinandersetzen.

Unsere Leistungen – partnerschaftlich, prüfungssicher, effizient

Die w2 Beratungsgesellschaft mbH begleitet KRITIS-Betreiber bei der Umsetzung der Anforderungen aus § 8a BSIG – von der Statusfeststellung bis zum prüfungssicheren Nachweis. Unser Beratungsansatz basiert auf einem tiefen Verständnis der gesetzlichen Vorgaben, gepaart mit praxisnaher Erfahrung aus Auditierung und Sicherheitsmanagement.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Bestandsaufnahme und GAP-Analyse gemäß § 8a BSIG
  • Unterstützung beim Aufbau oder bei der Weiterentwicklung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), z. B. nach ISO/IEC 27001
  • Implementierung von Maßnahmen auf Basis branchenspezifischer Sicherheitsstandards (B3S)
  • Begleitung bei internen Prüfungen und Vorbereitung auf externe Nachweiserbringung gegenüber dem BSI
  • Schulung von Fach- und Führungskräften zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen
  • Prüfung und Dokumentation der Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen

Dabei legen wir großen Wert auf eine realistische, ressourcenschonende Planung – und auf die Integration der Sicherheitsanforderungen in bestehende Strukturen und Prozesse. Unsere Mandanten profitieren von strukturierter Herangehensweise, erprobten Vorlagen und persönlicher Betreuung durch feste Ansprechpartner.

Schnittstellen zu NIS2 und ISO 27001

Viele Unternehmen, die unter § 8a BSIG fallen, sind künftig auch von der NIS2-Richtlinie betroffen. Wir denken beide Regime zusammen – und ermöglichen dadurch eine konsolidierte Sicherheitsstrategie, die sowohl den regulatorischen als auch den operativen Anforderungen gerecht wird. Ein ISMS nach ISO/IEC 27001 bildet dabei in der Regel die gemeinsame Grundlage – wir unterstützen bei der Integration.

Prüfbereitschaft als Wettbewerbsvorteil

In einer Umgebung wachsender Cyberbedrohungen und steigender regulatorischer Kontrolle ist ein belastbarer Nachweis über die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen ein echter Wettbewerbsvorteil. Er schafft Vertrauen – bei Behörden, Vertragspartnern, Aufsichtsorganen und letztlich auch in der öffentlichen Wahrnehmung.

Die fristgerechte, strukturierte und dokumentierte Nachweiserbringung gemäß § 8a BSIG zeigt, dass Ihr Unternehmen seine Verantwortung ernst nimmt – und in der Lage ist, auch im Ernstfall professionell zu reagieren.

Fazit: Vertrauen ist kein Zufall – sondern Ergebnis guter Vorbereitung

KRITIS-Betreiber tragen eine besondere Verantwortung – und unterliegen zurecht besonderen Anforderungen. Mit der richtigen Unterstützung lassen sich diese nicht nur erfüllen, sondern als Chance nutzen: für mehr Resilienz, größere operative Sicherheit und eine bessere Position im regulatorischen Umfeld.

Die w2 Beratungsgesellschaft mbH begleitet Sie auf diesem Weg – mit Erfahrung, Präzision und klarer Kommunikation. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Organisation prüfungssicher, resilient und zukunftsfähig aufgestellt ist.