KRITIS § 8a BSIG

Beratung zu KRITIS § 8a BSIG aus Hamburg

Beratung zu KRITIS nach § 8a BSIG

Betreiber kritischer Infrastrukturen stehen unter hohem Druck, ihre IT- und OT-Systeme nicht nur zuverlässig, sondern auch nachweislich gemäß den Anforderungen des BSI-Gesetzes abzusichern. Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Risikobewertung bis zur Umsetzung und Dokumentation der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dabei achten wir auf praxisgerechte Lösungen, die den laufenden Betrieb nicht stören, und sorgen dafür, dass Sie gegenüber Prüfstellen und Aufsichtsbehörden jederzeit nachweissicher aufgestellt sind.

KRITIS § 8a BSIG in der Praxis

Wer fällt unter KRITIS nach § 8a BSIG?

Organisationen

Etabliert

Energiesektor

(z.B. Elektrizität, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)

Check

Verkehr

(z.B. Luftfahrt, Bahn, Schifffahrt, Straße)

Check

Gesundheitswesen

(z.B. Krankenhäuser, Hersteller kritischer Medizinprodukte)

Check

Digitale Infrastruktur

(z.B. Internetknoten, DNS-Dienste, Cloud-Provider)

Check

Anbieter digitaler Dienste

(z.B. Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)

Check

KRITIS-Anforderungen erfüllen

Als Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Sie nicht nur strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern diese auch gegenüber Behörden und Prüfstellen lückenlos belegen können. Wir unterstützen Sie dabei, Sicherheitsmaßnahmen gezielt umzusetzen, Risiken zu minimieren und Nachweise rechtssicher vorzubereiten.

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Return on Investment (ROI) - KRITIS § 8a BSIG
Ablauf der Zusammenarbeit

So erfüllen Sie die Anforderungen nach § 8a BSIG

Analyse

Wir starten mit einer detaillierten Analyse Ihrer bestehenden Sicherheitsmaßnahmen, um Schwachstellen zu identifizieren und den Handlungsbedarf transparent darzustellen.

Maßnahmenplan

Auf Basis der Analyse entwickeln wir einen strukturierten Maßnahmenplan mit klaren Prioritäten, Meilensteinen und Verantwortlichkeiten, der Sie sicher zur Konformität führt.

Umsetzung

Wir unterstützen Sie bei der Implementierung aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, sorgen für reibungslose Abläufe und minimieren Ausfallzeiten.

Audit-Vorbereitung

Abschließend erstellen wir die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen, bereiten Sie gezielt auf externe Audits vor und begleiten Sie bis zur vollständigen Erfüllung der Anforderungen.

Lead Auditor 27001 Christian Wächter | w2 Beratungsgesellschaft mbH

Christian Wächter

Lead Auditor 27001

Christian Wächter ist seit 2004 im IT-Umfeld tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Aufbau, Betrieb und der Auditierung von Informationssicherheits-Managementsystemen. Nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und seinem Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt leitete er IT-Abteilungen, verantwortete komplexe IT-Infrastrukturprojekte und war als Produktverantwortlicher für Normen wie ISO 22237 tätig.

Heute ist er als akkreditierter Lead Auditor für ISO/IEC 27001 bei Deutschlands größten Zertifizierungsstellen berufen und berät Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, von KRITIS-Betreibern und Konzernen mit über 25.000 Mitarbeitenden bis hin zu innovativen Start-ups. Seine Auditerfahrung umfasst nationale und internationale Mandate in Bereichen wie Luftfahrt, Rüstungsindustrie, Energieversorgung, Finanzdienstleistungen, Rechenzentren und Softwareentwicklung.

Zusätzlich ist Christian Wächter TÜV-zertifizierter KI-Koordinator und verfügt über Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSIG. Als Mitglied im DIN-Arbeitskreis für Normierung in der Informationssicherheit bringt er sein Fachwissen aktiv in die Weiterentwicklung relevanter Standards ein.

FAQ zu KRITIS § 8a BSIG

Häufig gestellte Fragen

Gemeinsam zur § 8a BSIG Compliance

Erfüllen Sie die Anforderungen an § 8a BSIG ohne Umwege: Wir begleiten Sie bis zur Zertifizierung und begleiten Ihre Prozesse.

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