Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet zahlreiche Unternehmen und Organisationen aus kritischen und wichtigen Sektoren, ein wirksames Informationssicherheitsmanagement aufzubauen und nachweislich umzusetzen. Sie erweitert den Geltungsbereich deutlich gegenüber der bisherigen NIS-Richtlinie und führt strengere Sicherheitsanforderungen, Meldepflichten und Sanktionsmöglichkeiten ein. Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Umsetzung aller geforderten Maßnahmen bis zur vollständigen Compliance.. So minimieren Sie Risiken, erfüllen gesetzliche Vorgaben und sichern sich entscheidende Wettbewerbsvorteile.
(z.B. Elektrizität, Gas, Öl, Fernwärme, Wasserstoff)
(z.B. Luftfahrt, Bahn, Schifffahrt, Straße)
(z.B. Krankenhäuser, Hersteller kritischer Medizinprodukte)
(z.B. Internetknoten, DNS-Dienste, Cloud-Provider)
(z.B. Online-Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
Die Erfüllung der NIS-2-Anforderungen zeigt Kunden, Partnern und Behörden, dass Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen ernst genommen und aktiv gelebt wird. Nachweislich sichere Prozesse und klar geregelte Abläufe stärken das Vertrauen in Ihre Leistungsfähigkeit und eröffnen neue Geschäftsmöglichkeiten.
Beratungsgespräch anfordernWir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt, und identifizieren alle relevanten Pflichten.
Wir entwickeln einen strukturierten Maßnahmenplan, um alle technischen und dokumentarischen Anforderungen der NIS-2 zu erfüllen.
Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeitenden für die neuen Pflichten und zeigen, wie sie NIS-2-Anforderungen im Arbeitsalltag umsetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise und begleiten interne Überprüfungen sowie behördliche Kontrollen.
Christian Wächter ist seit 2004 im IT-Umfeld tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Aufbau, Betrieb und der Auditierung von Informationssicherheits-Managementsystemen. Nach seiner Ausbildung zum IT-Systemelektroniker und seinem Studium zum staatlich geprüften Betriebswirt leitete er IT-Abteilungen, verantwortete komplexe IT-Infrastrukturprojekte und war als Produktverantwortlicher für Normen wie ISO 22237 tätig.
Heute ist er als akkreditierter Lead Auditor für ISO/IEC 27001 bei Deutschlands größten Zertifizierungsstellen berufen und berät Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen, von KRITIS-Betreibern und Konzernen mit über 25.000 Mitarbeitenden bis hin zu innovativen Start-ups. Seine Auditerfahrung umfasst nationale und internationale Mandate in Bereichen wie Luftfahrt, Rüstungsindustrie, Energieversorgung, Finanzdienstleistungen, Rechenzentren und Softwareentwicklung.
Zusätzlich ist Christian Wächter TÜV-zertifizierter KI-Koordinator und verfügt über Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSIG. Als Mitglied im DIN-Arbeitskreis für Normierung in der Informationssicherheit bringt er sein Fachwissen aktiv in die Weiterentwicklung relevanter Standards ein.
Ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2-Richtlinie fällt, hängt von Ihrer Branche, Unternehmensgröße und Rolle innerhalb der Wertschöpfungskette ab. Betroffen sind Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasserversorgung, digitale Infrastruktur, Abfallwirtschaft oder bestimmte Fertigungsbranchen. Auch mittelgroße Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz können in den Anwendungsbereich fallen, selbst wenn sie nicht als KRITIS-Betreiber gelten.
Die NIS-2 verpflichtet zu umfassenden technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, einem strukturierten Risikomanagement sowie klaren Prozessen für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen. Dazu gehören unter anderem der Schutz kritischer Systeme, die kontinuierliche Überwachung, die Schulung von Mitarbeitenden, die Bewertung von Lieferanten sowie klare Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
Die Dauer hängt stark vom Ausgangszustand ab. Unternehmen mit bestehenden Sicherheits- und Managementsystemen können die Umsetzung oft in wenigen Monaten realisieren, während Organisationen ohne entsprechende Strukturen deutlich mehr Zeit benötigen. Eine realistische Planung umfasst eine Analysephase, die Umsetzung der Maßnahmen, Schulungen sowie interne Prüfungen, bevor die Nachweisführung gegenüber Behörden erfolgt.
Bei Verstößen gegen die NIS-2-Richtlinie drohen empfindliche Bußgelder, die sich an der Unternehmensgröße und dem Schweregrad der Verstöße orientieren. Zusätzlich kann ein Reputationsschaden entstehen, wenn bekannt wird, dass gesetzliche Sicherheitsanforderungen nicht eingehalten wurden. In besonders schweren Fällen kann dies auch zu behördlichen Auflagen oder Einschränkungen des Geschäftsbetriebs führen.
Erfüllen Sie die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie mit einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite.
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