Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive) stellt Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren vor neue Herausforderungen. Ziel der Richtlinie ist es, das europaweite Schutzniveau für Cybersicherheit deutlich zu erhöhen – durch einheitliche Standards, verbindliche Anforderungen und erweiterte Kontrollrechte. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht überführen – Unternehmen sollten daher jetzt aktiv werden.
NIS2 gilt für zwei Kategorien: "kritische Einrichtungen" und "wichtige Einrichtungen". Darunter fallen beispielsweise Unternehmen aus dem Gesundheitswesen, Energie, Transport, digitale Dienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Postwesen und viele mehr. Auch zahlreiche mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und/oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz können betroffen sein.
Ein entscheidender Unterschied zur Vorgängerrichtlinie NIS1: Die Schwelle zur Relevanz ist deutlich niedriger, und die Behörden haben künftig deutlich mehr Eingriffsrechte, etwa in Form von Vor-Ort-Kontrollen oder Anordnungen.
NIS2 verlangt von betroffenen Unternehmen den Aufbau eines systematischen Risikomanagements für Informationssicherheit. Dazu gehören unter anderem:
Verstöße gegen die Vorgaben können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden – teilweise in Millionenhöhe. NIS2 bringt damit ähnliche Konsequenzen wie die DSGVO – jedoch mit noch stärkerem Fokus auf IT-Sicherheit.
Die Umsetzung beginnt mit einer fundierten GAP-Analyse. Sie zeigt auf, in welchen Bereichen ein Unternehmen bereits gut aufgestellt ist und wo Handlungsbedarf besteht. Auf dieser Basis erfolgt der Aufbau oder die Anpassung eines ISMS, idealerweise nach ISO/IEC 27001. Hierbei sollten insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
Ein professionell strukturiertes ISMS nach ISO 27001 bietet nicht nur die Grundlage zur Erfüllung der NIS2-Anforderungen, sondern schafft auch langfristige Mehrwerte: Prozesse werden effizienter, Verantwortlichkeiten klarer, und Schwachstellen systematisch identifiziert.
Ein wesentliches Element der Richtlinie ist die klare Zuweisung von Verantwortung auf Führungsebene. Die Geschäftsführung kann sich nicht mehr auf technische Fachbereiche verlassen, sondern ist direkt in der Haftung. Daher sind Entscheider gefordert, ein Grundverständnis für Cyberrisiken zu entwickeln und entsprechende Ressourcen freizugeben. Der Aufbau eines Kompetenzteams sowie die Benennung eines internen oder externen ISB (Informationssicherheitsbeauftragten) sind häufige erste Schritte.
Auch die Lieferkette rückt in den Fokus: Unternehmen müssen künftig nicht nur ihre eigenen Systeme absichern, sondern auch ihre Dienstleister und Zulieferer überprüfen. Die Durchführung von Third-Party-Risikoanalysen, Sicherheitsabfragen und Vertragsklauseln zur IT-Sicherheit wird damit zum neuen Standard.
Gleichzeitig steigt die Bedeutung technischer Sicherheitsmaßnahmen, wie:
Die Umsetzung von NIS2 ist kein Projekt „von der Stange“. Sie verlangt technisches Verständnis, juristisches Know-how und tiefes Prozessverständnis. Unternehmen, die frühzeitig aktiv werden, sichern sich nicht nur regulatorische Konformität, sondern stärken auch ihre Resilienz gegenüber Cyberangriffen.
Als erfahrene Berater – unter anderem mit TÜV-Hintergrund – begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Richtlinie in Ihrem Unternehmen. Von der GAP-Analyse über das ISMS bis zur behördlichen Kommunikation: Wir stehen Ihnen zur Seite, damit Sie regulatorisch auf der sicheren Seite sind. Lassen Sie uns gemeinsam die Grundlage für ein sicheres, zukunftsfähiges Unternehmen schaffen.