§ 1 Geltungsbereich; Unternehmereigenschaft
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der w2 Beratungsgesellschaft mbH und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Datenschutz und Compliance, insbesondere die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, die Bereitstellung einer Online-Schulungsplattform, die Bereitstellung und den Betrieb einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie Beratungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen.
- Das Angebot der w2 Beratungsgesellschaft mbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die w2 Beratungsgesellschaft mbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch, wenn die w2 Beratungsgesellschaft mbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss; Vertragsbestandteile; Rangfolge
- Angebote der w2 Beratungsgesellschaft mbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch Gegenzeichnung eines Auftrags- bzw. Leistungsscheins zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere das gewählte Leistungspaket, enthaltene Stundenkontingente und die Vergütung, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Leistungsschein. Diese AGB regeln die allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen in Textform, (2) der Auftrags-/Leistungsschein, (3) die Besonderen Bedingungen (Teil B dieser AGB), (4) die Allgemeinen Bestimmungen (Teil A dieser AGB).
§ 3 Leistungserbringung; Einsatz Dritter; keine Rechts- und Steuerberatung
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH erbringt die Leistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und einschlägiger Aufsichtspraxis mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens. Geschuldet ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – eine Dienstleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg, insbesondere das Ausbleiben aufsichtsbehördlicher Maßnahmen, wird nicht geschuldet.
- Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich aus der Ferne (remote). Einsätze vor Ort erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung; anfallende Reise- und Nebenkosten werden dabei gesondert vereinbart.
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH ist berechtigt, zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und technische Dienstleister (z. B. Plattform- und Hostinganbieter) als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung der w2 Beratungsgesellschaft mbH für die vertragsgemäße Leistung bleibt hiervon unberührt.
- Die Leistungen der w2 Beratungsgesellschaft mbH umfassen keine Rechtsberatung im Einzelfall im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung. Soweit im Rahmen der Tätigkeit rechtliche Aspekte berührt werden, geschieht dies als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG im Zusammenhang mit der datenschutz- und compliancebezogenen Haupttätigkeit. Für darüber hinausgehende rechtliche Fragestellungen empfiehlt die w2 Beratungsgesellschaft mbH die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt der w2 Beratungsgesellschaft mbH unaufgefordert und auf Anforderung alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung und benennt einen fachlich geeigneten Ansprechpartner.
- Der Auftraggeber informiert die w2 Beratungsgesellschaft mbH unverzüglich über Umstände, die für die Leistungserbringung wesentlich sind, insbesondere über Datenschutzvorfälle, Anfragen betroffener Personen, aufsichtsbehördliche Maßnahmen sowie wesentliche Änderungen von Geschäftsprozessen, IT-Systemen oder Verantwortlichkeiten.
- Die Entscheidung über die Umsetzung von Empfehlungen, Hinweisen und Maßnahmenvorschlägen der w2 Beratungsgesellschaft mbH sowie deren tatsächliche Umsetzung obliegen ausschließlich dem Auftraggeber. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt unberührt und geht nicht auf die w2 Beratungsgesellschaft mbH über.
- Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder verzögert sie sich, verlängern sich betroffene Fristen angemessen; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach § 6 abgerechnet werden. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.
§ 5 Vergütung; Zahlungsbedingungen; Verzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. Leistungsschein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Laufende Vergütungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Leistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich abgerechnet.
- Bei vereinbarter jährlicher Vorauszahlung gewährt die w2 Beratungsgesellschaft mbH den im Angebot ausgewiesenen Rabatt auf den Grundpreis. Endet der Vertrag – gleich aus welchem Grund – vor Ablauf des vorausbezahlten Zeitraums, entfällt der Rabatt rückwirkend; die Differenz zwischen rabattiertem und regulärem Grundpreis für die in Anspruch genommene Vertragszeit wird nachberechnet und kann mit etwaigen Erstattungsansprüchen verrechnet werden.
- Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die w2 Beratungsgesellschaft mbH nach Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 10 Werktagen berechtigt, den Zugang zur Schulungsplattform und zu weiteren digitalen Diensten vorübergehend zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Vergütungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt. Gesetzliche Pflichten aus einer bestehenden Benennung als Datenschutzbeauftragter oder als Meldestelle nach dem HinSchG werden von einer Sperrung nicht berührt; insoweit gilt § 7 Abs. 5.
- Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 6 Stundenkontingente; Leistungen nach Aufwand
- Im Leistungsschein vereinbarte monatliche Beratungsstundenkontingente („Inklusivstunden") sind für den jeweiligen Kalendermonat bestimmt. Nicht in Anspruch genommene Inklusivstunden verfallen mit Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ersatzlos; eine Übertragung auf Folgemonate oder eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
- Leistungen, die über die Inklusivstunden oder den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, erbringt die w2 Beratungsgesellschaft mbH nur nach vorheriger Beauftragung in Textform. Sie werden zum im Angebot ausgewiesenen Stundensatz abgerechnet. Abgerechnet wird je angefangene 15 Minuten.
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH dokumentiert erbrachte Aufwände nachvollziehbar und weist sie in der Abrechnung aus. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt die Abrechnung als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Abrechnung hingewiesen.
§ 7 Laufzeit; Kündigung; Vertragsbeendigung
- Verträge über laufende Leistungen haben – soweit im Leistungsschein nicht abweichend vereinbart – eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Sie verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die w2 Beratungsgesellschaft mbH liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder nachhaltig gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt.
- Beruht eine außerordentliche Kündigung durch die w2 Beratungsgesellschaft mbH auf einem Umstand, den der Auftraggeber zu vertreten hat, behält die w2 Beratungsgesellschaft mbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt; ersparte Aufwendungen lässt sich die w2 Beratungsgesellschaft mbH anrechnen.
- Einzelaufträge über Beratungs-, Prüf- oder Dokumentationsleistungen (Teil B, § 18) enden mit Erbringung der Leistung; das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen, gesetzliche Kündigungsrechte im Übrigen bleiben unberührt.
- Bei Beendigung eines Vertrags über die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter oder als Meldestelle wirkt die w2 Beratungsgesellschaft mbH an einer geordneten Übergabe mit, insbesondere an der Mitteilung der Beendigung der Benennung an die zuständige Aufsichtsbehörde. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eine gegebenenfalls fortbestehende gesetzliche Benennungs- oder Betriebspflicht durch geeignete Nachfolgeregelungen zu erfüllen.
§ 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden. Gesetzliche Offenbarungspflichten sowie die Verschwiegenheitspflichten des Datenschutzbeauftragten (Art. 38 Abs. 5 DSGVO, § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 5a BDSG) und der Meldestelle (§ 8 HinSchG) bleiben unberührt.
- Die Weitergabe vertraulicher Informationen an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater sowie an nach § 3 Abs. 3 eingesetzte Erfüllungsgehilfen, die entsprechend verpflichtet wurden, ist zulässig.
§ 9 Datenschutz; Auftragsverarbeitung
- Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit die w2 Beratungsgesellschaft mbH im Rahmen einzelner Leistungen (insbesondere Schulungsplattform und Meldestelle) personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
- Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter selbst erfolgt weisungsfrei in eigener fachlicher Verantwortung und stellt keine Auftragsverarbeitung dar.
§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
- An individuell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Richtlinien, Konzepte, Auditberichte) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke. Dieses Nutzungsrecht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
- An Vorlagen, Mustern, Checklisten, Schulungsinhalten und sonstigen vorbestehenden Werkzeugen der w2 Beratungsgesellschaft mbH erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke für die Dauer des Vertrags. Eine Weitergabe an Dritte, die öffentliche Zugänglichmachung sowie die Nutzung zur Erbringung von Leistungen gegenüber Dritten sind unzulässig.
- Die Kennzeichnung von Arbeitsergebnissen mit Urhebervermerken der w2 Beratungsgesellschaft mbH darf nicht entfernt werden.
§ 11 Haftung
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach auf die für das betroffene Vertragsverhältnis vereinbarte Vergütung eines Vertragsjahres. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH unterhält eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 € je Versicherungsfall.
- Der Auftraggeber ist für die Umsetzung der von der w2 Beratungsgesellschaft mbH ausgesprochenen Empfehlungen und für die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitungen selbst verantwortlich (§ 4 Abs. 3). Die w2 Beratungsgesellschaft mbH haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Empfehlungen nicht, unvollständig oder abweichend umsetzt oder die w2 Beratungsgesellschaft mbH unzutreffend bzw. unvollständig informiert hat.
- Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
§ 12 Referenznennung
Die w2 Beratungsgesellschaft mbH darf den Auftraggeber nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz (Name, Logo) benennen. Die Zustimmung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Die w2 Beratungsgesellschaft mbH kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist. Die w2 Beratungsgesellschaft mbH kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses. Individualvereinbarungen haben stets Vorrang.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Externer Datenschutzbeauftragter (eDSB)
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH stellt dem Auftraggeber eine fachlich qualifizierte Person als externen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37 ff. DSGVO, §§ 5 ff., 38 BDSG. Der Auftraggeber benennt diese Person als Datenschutzbeauftragten und veröffentlicht bzw. meldet die Kontaktdaten nach Art. 37 Abs. 7 DSGVO; die w2 Beratungsgesellschaft mbH unterstützt bei der Meldung an die Aufsichtsbehörde.
- Die Aufgaben richten sich nach Art. 39 DSGVO und umfassen insbesondere die Unterrichtung und Beratung des Auftraggebers, die Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften einschließlich der Sensibilisierung und Schulung der an Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeitenden, die Beratung im Zusammenhang mit Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie die Funktion als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und betroffene Personen.
- Der Datenschutzbeauftragte ist in Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei (Art. 38 Abs. 3 DSGVO). Berichtslinie ist die höchste Managementebene des Auftraggebers.
- Der Umfang der laufenden Tätigkeit richtet sich nach dem vereinbarten Leistungspaket einschließlich des Inklusivstundenkontingents (§ 6). Anlassbezogene Mehraufwände – etwa die Begleitung von Datenschutzvorfällen, umfangreiche Betroffenenanfragen, aufsichtsbehördliche Verfahren oder Datenschutz-Folgenabschätzungen – werden nach § 6 Abs. 2 gesondert beauftragt und vergütet.
- Der Auftraggeber bindet den Datenschutzbeauftragten nach Art. 38 Abs. 1 DSGVO ordnungsgemäß und frühzeitig in alle mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängenden Fragen ein und stellt die nach Art. 38 Abs. 2 DSGVO erforderlichen Ressourcen und Zugänge bereit.
§ 16 Schulungsplattform
- Die w2 Beratungsgesellschaft mbH stellt dem Auftraggeber für die Dauer des eDSB-Vertrags eine Online-Schulungsplattform mit Schulungsinhalten insbesondere zu Datenschutz, Informationssicherheit und KI-Kompetenz zur Nutzung durch die Mitarbeitenden des Auftraggebers bereit. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich als unselbständige Nebenleistung zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten (insbesondere Art. 32 Abs. 4, Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689) im Rahmen des Mandats; sie ist nicht Gegenstand eines gesonderten Entgelts und nicht isoliert erwerbbar.
- Vertragspartner der w2 Beratungsgesellschaft mbH ist ausschließlich der Auftraggeber. Ein Vertrags-, Lehr- oder Ausbildungsverhältnis zwischen der w2 Beratungsgesellschaft mbH und den nutzenden Mitarbeitenden wird nicht begründet. Der Auftraggeber entscheidet in eigener Verantwortung, welche Mitarbeitenden welche Inhalte bearbeiten.
- Nach Abschluss eines Schulungsmoduls erstellt die Plattform automatisiert eine Teilnahmebescheinigung („Zertifikat"). Das Zertifikat dokumentiert die Bearbeitung des Moduls als Funktion der Plattform; ein bestimmter Lern- oder Schulungserfolg wird nicht geschuldet und nicht bescheinigt.
- Die Plattform wird auf Basis der Infrastruktur eines technischen Dienstleisters betrieben (§ 3 Abs. 3). Die w2 Beratungsgesellschaft mbH bemüht sich um eine dem Stand der Technik entsprechende, angemessene Verfügbarkeit; Wartungsfenster, Updates sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der w2 Beratungsgesellschaft mbH liegen, können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesagt.
- Nutzerkonten sind personengebunden und ausschließlich Mitarbeitenden sowie in die Organisation des Auftraggebers eingebundenen Personen vorbehalten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Schulungsinhalte dürfen weder vervielfältigt noch außerhalb der Plattform verbreitet werden (§ 10 Abs. 2).
- Der Zugang zur Plattform endet mit Beendigung des Vertrags. Der Auftraggeber kann erworbene Zertifikate und Schulungsnachweise bis 30 Tage nach Vertragsende exportieren; die w2 Beratungsgesellschaft mbH unterstützt auf Wunsch gegen Vergütung nach Aufwand.
§ 17 Interne Meldestelle nach dem HinSchG
- Bei Beauftragung dieser Leistung wird die w2 Beratungsgesellschaft mbH als Dritter im Sinne des § 14 Abs. 1 HinSchG mit den Aufgaben einer internen Meldestelle des Auftraggebers betraut. Die Pflicht des Auftraggebers, geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen, sowie seine übrigen Pflichten als Beschäftigungsgeber nach dem HinSchG bleiben unberührt.
- Die laufende Pauschalvergütung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb eines sicheren, vertraulichen Meldekanals für Meldungen in mündlicher oder Textform, die Entgegennahme von Meldungen sowie die fristgerechte Bestätigung des Eingangs gegenüber der hinweisgebenden Person nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG.
- Die inhaltliche Bearbeitung eingehender Meldungen – insbesondere die Prüfung der Stichhaltigkeit, die Kommunikation mit der hinweisgebenden Person, die Vorbereitung von Rückmeldungen nach § 17 Abs. 2 HinSchG und die Empfehlung von Folgemaßnahmen – ist nicht in der Pauschale enthalten und wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet (§ 6 Abs. 2). Der Auftraggeber beauftragt die w2 Beratungsgesellschaft mbH bereits mit Vertragsschluss, eingehende Meldungen fristwahrend in diesem Sinne zu bearbeiten, soweit er im Einzelfall nicht unverzüglich etwas anderes bestimmt; auf absehbar erheblichen Bearbeitungsaufwand weist die w2 Beratungsgesellschaft mbH vorab hin.
- Die mit der Bearbeitung betrauten Personen sind unabhängig, unterliegen dem Vertraulichkeitsgebot des § 8 HinSchG und verfügen über die notwendige Fachkunde (§ 15 HinSchG). Interessenkollisionen mit anderen für den Auftraggeber wahrgenommenen Aufgaben werden durch organisatorische Maßnahmen vermieden.
- Der Auftraggeber bleibt für die Information seiner Beschäftigten über die Meldestelle sowie für die Umsetzung von Folgemaßnahmen verantwortlich. Berichte und Empfehlungen der w2 Beratungsgesellschaft mbH richten sich ausschließlich an die vom Auftraggeber benannte Stelle unter Wahrung des Vertraulichkeitsgebots.
§ 18 Beratungs-, Prüf- und Dokumentationsleistungen; interne Audits
- Beratungsleistungen, die Erstellung und Prüfung von Dokumenten (z. B. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Richtlinien, Auftragsverarbeitungsverträge, Löschkonzepte) sowie interne Audits erbringt die w2 Beratungsgesellschaft mbH als Dienstleistung nach Aufwand oder zu einem vereinbarten Festpreis gemäß Leistungsschein.
- Interne Audits umfassen die Prüfung der vereinbarten Prüfgegenstände anhand der bei Durchführung geltenden rechtlichen Anforderungen und anerkannter Prüfmaßstäbe sowie einen Bericht mit Feststellungen und Empfehlungen. Sie stellen keine Zertifizierung dar; eine bestimmte Bewertung durch Aufsichtsbehörden, Zertifizierungsstellen oder sonstige Dritte wird nicht zugesagt.
- Übergebene Dokumente und Berichte prüft der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel und rügt diese in Textform. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rüge, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht; auf diese Folge wird bei Übergabe hingewiesen. Berechtigte Mängel behebt die w2 Beratungsgesellschaft mbH durch Nacherfüllung.
- Dokumente werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist der Auftraggeber verantwortlich (§ 4).
Hamburg, den 01.07.2026